
„Der zum 1. Mai 2013 per Organisationserlass erfolgte Verwaltungsumbau weist anhand des Gutachtens demnach erhebliche Mängel auf. Das Rechtsgutachten bestätigt die von der SPD seit Langem vertretene Einschätzung, dass für eine rechtsfeste Umsetzung der Reform ein Gesetz erforderlich gewesen wäre, um die Kompetenzen in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an die neue Verwaltungsstruktur anzupassen. Das betrifft insbesondere die Übertragung der Aufgaben und Zuständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen auf die neue „Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt“, erklärt Saathoff.
Doch eine Neuorganisation auf gesetzlicher Grundlage habe die Bundesregierung unterlassen und beim Verwaltungsumbau Bundestag und Bundesrat umgangen. Einen im Dezember 2012 vorgelegten Gesetzentwurf habe sie nach scharfer Kritik von Ländern und Verbänden zurückgezogen. Das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten zeige, dass dieses Verfahren zu massiver Rechtsunsicherheit insbesondere in den Bereichen führe, in denen das Verhältnis der Behörden zu Bürgerinnen und Bürgern berührt sei, betonte Johann Saathoff. „Beispielsweise bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren, aber auch bei Abgabenbescheiden sowie bei Angelegenheiten der WSV-Beschäftigten. Es birgt zudem erhebliche Risiken für die Arbeitsabläufe der WSV und gefährdet den gesamten Verkehrsträger Bundeswasserstraßen. Dabei zeigt das aktuelle Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands, wie notwendig wir eine handlungs- und einsatzfähige WSV in der Fläche brauchen“, machte der SPD-Bundestagskandidat deutlich.
„Nach einem Regierungswechsel wird die SPD-Bundestagsfraktion zügig ein mit Ländern und Beschäftigten abgestimmtes Gesetz vorlegen, um die durch das schwarz-gelbe Regierungshandeln entstandene Regelungslücke zu schließen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Wirtschaft und Bundesländer zu schaffen“, erklärte Saathoff abschließend.