
Dies habe ihm Ministerpräsident Stephan Weil auf seine schriftliche Anfrage hin mitgeteilt, so der Landtagsabgeordnete Wiard Siebels. Nachdem sowohl einige Länder, als auch betroffene Verbände massive Kritik an der Reform geäußert hatten, habe die Bundesregierung den bereits ins Parlament eingebrachten Gesetzentwurf zurückgezogen und die Reform per Organisationserlass durchgesetzt. Dies habe zu einer Bundesratsinitiative der betroffenen Bundesländer geführt, an der sich nun auch das Land Niedersachsen beteilige, erklärten Saathoff und Siebels. „Die rot-grüne Landesregierung teilt somit die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion und die bereits seit Monaten geäußerte Kritik der SPD vor Ort an der Reform“, sagten Saathoff und Siebels. Die Umsetzung per Organisationserlass berücksichtige weder die sachliche Kritik der Länder und der betroffenen Verbände, so Saathoff und Siebels, noch die verfassungsrechtlichten Bedenken an der Reform. Diese Bedenken hätten sich durch das von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bestätigt, sagten Siebels und Saathoff. Die Marbuger Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht Frau Prof. Dr. Monika Böhm hatte in ihrem Gutachten bestätigt, dass durch den Umbau der Behörde schwere Verfahrensmängel drohen und dass für den Umbau ein Gesetz nötig gewesen wäre, betonte Saathoff. Nach einem Regierungswechsel wird die SPD sich für eine rechtssichere Reform einsetzen, die vor allem mit den Beschäftigten und den betroffenen Verbänden abgestimmt ist“, erklärte SPD-Bundestagskandidat Johann Saathoff.