
Die EEG-Umlage bezeichnet den Unterschied zwischen Strompreis und garantierter Einspeisevergütung.
Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sinkt der Strompreis an der Börse kontinuierlich. Das liegt u.a. auch daran, dass CO2-Zertifikate im Überfluss vorhanden sind. Als Folge davon ist der Betrieb von Kohlekraftwerken für die stromerzeugenden Unternehmen wieder rentabel geworden. Diese stoßen aber einerseits wesentlich mehr CO2 aus als Erzeuger von Erneuerbaren Energien (z.B. Windräder) und sind andererseits sehr unflexibel. Denn um die Schwankungen in der Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen, wären eigentlich beispielsweise flexible Gaskraftwerke angebracht.
Johann Saathoff sieht deshalb im EEG nur einen geringen Handlungsbedarf. Seiner Meinung nach müssen vor allem die Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Betriebe beschränkt werden. Es gibt mittlerweile zu viele Betriebe, die von der EEG-Umlage ausgenommen sind. Im Jahr 2010 waren es in Niedersachsen 65 Betriebe. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Bestimmungen für die Ausnahme gelockert, so dass im Jahr 2013 nunmehr 253 niedersächsische Betriebe davon befreit sind. Die durch die Befreiiung entstehenden Mindereinnahmen werden auf die Stromkunden umgelegt.
Wichtig ist nach Meinung Saathoffs auch eine kurzfristige Verknappung der CO2-Zertifikate, um am Strommarkt wieder zu steigenden Börsenpreisen zu gelangen. Darüber hinaus müssen langfristig schärfere Klimaschutzziele vereinbart werden.