
„Das ist ein guter Tag für die VW-Belegschaft“, so Johann Saathoff und Markus Paschke. Das VW-Gesetz muss nun nicht geändert werden. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag entschieden, Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus einem vorherigen Urteil der Luxemburger Richter aus dem Jahr 2007 nachgekommen. Die Europäische Kommission hatte dagegen eine weitere Reform verlangt und Strafzahlungen von mindestens 68 Millionen Euro beantragt.
Es sei gut, dass die Sperrminorität bei VW erhalten bleibe, so Paschke und Saathoff. Diese Klausel habe VW in der Vergangenheit vor feindlichen Übernahmen geschützt. Die Entscheidung sichere das Unternehmenswohl, die Fabriken und die Arbeitsplätze.
Vor dem EuGH ging es um die Grundsatzfrage, welche Rolle öffentliche Interessen in der Geschäftspolitik eines Konzerns wie VW spielen sollen. Für die Beschäftigten in anderen Betrieben wäre es vorteilhaft, wenn sie ähnliche Regelungen wie die bei VW hätten – vor allem in Bezug auf die erweiterte Mitbestimmung“, erläuterten Saathoff und Paschke. Dass der Europäische Gerichtshof das VW-Gesetz in seiner jetzigen Fassung bestätigt habe, sei ein positives Zeichen hinsichtlich der Mitbestimmung und eine deutlich Absage an diejenigen, die die Mitbestimmung auf ein niedriges Niveau drücken möchten, so die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten.
Deutschland darf nun an der Vorschrift festhalten, dass beim Autobauer bereits eine Minderheit von 20 Prozent der Aktionäre wichtige Entscheidungen verhindern kann. Dies entspricht ungefähr dem Anteil, den das Land Niedersachsen an dem Konzern hält.