
Hintergrund ist, dass beide Unternehmen ihren Flugbetrieb bisher nur auf Basis einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes weiterführen können. Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum 9. April 2014 befristet.
Ohne eine weitere Erlaubnis hätten die beiden Gesellschaften vor großen Problemen gestanden, da sie ab dem 9. April drei Piloten aufgrund ihres Alters nicht mehr hätten alleine fliegen lassen können. Ein Insel-Flug mit zwei Piloten macht den Betrieb bei solch kleinen Maschinen aber unwirtschaftlich.
Johann Saathoff wandte sich daraufhin an Bundesverkehrsminister Ramsauer mit der Bitte, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern, bis auf EU-Ebene eine endgültige Klärung des Problems erreicht werden kann.
Das Bundesverkehrsministerium hat nun zugesagt, dass die Inselflüge auch mit Einzel-Piloten über 60 Jahren fortgesetzt werden dürfen und die Erlaubnis nach Abstimmung mit dem Luftfahrt-Bundesamt erneuert wird.
„Die hier angesprochene EU-Verordnung ist für große Airlines mit Langstreckenflügen gemacht, nicht für die Inselflüge. Ich bin ausgesprochen froh darüber, dass beide Gesellschaften ihre Inselflüge nächstes Jahr fortsetzen können“, kommentiert Johann Saathoff die Antwort des Bundesverkehrsministeriums.