Die Koalition arbeitet derzeit daran, die Fracking-Regeln entsprechend dem Koalitionsvertrag zu verschärfen. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium erarbeiten gerade Entwürfe für entsprechende Regelungen. Ein Beschluss des Kabinetts soll frühestens im September stattfinden – nach der Beteiligung der Bundesländer und der Verbände.
Bei der Regulierung des Fracking gehen wir nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ vor. Dabei gelten folgende Prämissen:
– Der Schutz von Trinkwasser hat absoluten Vorrang.
– Es dürfen keine umwelttoxischen Substanzen zur Anwendung kommen.
– Das Risiko unkonventionellen Frackings ist nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung kommt deshalb nicht in Betracht.