Einführung des Mindestlohns in Deutschland historischer Schritt

Johann Saathoff zur Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag: „Mit der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro setzen wir ein zentrales Projekt der SPD um und gehen gleichzeitig in Deutschland einen historischen Schritt.

 

Durch ein allgemeines nationales Mindestlohnregime wird zum ersten Mal eine Lohngrenze nach unten verbindlich festgelegt. 2012 arbeiteten mehr als 5 Millionen Menschen für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Die Tarifbindung hat in den letzten 30 Jahren in Deutschland abgenommen. Indem wir die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern, stärken wir die Tarifautonomie in Deutschland.

Die Regeln, die so in gemeinsamer Verantwortung von Gewerkschaften und Arbeitgebern für Betrieb und Branche ausgehandelt werden, können künftig wieder für alle Unternehmen gelten, auch die, die ansonsten nicht tarifgebunden sind. Damit können viele Menschen von tariflichen Regelungen zu Urlaub, Fortbildung und betrieblicher Altersvorsorge profitieren. Die Aushöhlung der Tarifpartnerschaft unterbinden wir damit, die Flucht aus gemeinsam festgelegten vernünftigen Mindeststandards wird erschwert.

Auch die künftige Entwicklung des Mindestlohns sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber bestimmen.  Sie werden gemeinsam über die Anhebung des Mindestlohns entscheiden.

Der Mindestlohn wird auch für Zeitungszusteller, Saisonarbeitskräfte und Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium gelten. Die Regelung, nach der Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abweichen können, wollen bereits im Jahr 2016 auf den Prüfstand stellen.“