liebe Kolleginnen und Kollegen,
Fisch ist gesund und wir sollten alle mehr Fisch essen. Das ist keine Neuigkeit. Aber alle, die es bislang nicht wussten, können auch die aktuelle Stiftung Warentest lesen. Da steht drin, dass sich die Omega-3-Fettsäuren sehr positiv auf das Gehör auswirken können. Leider war der Pro-Kopf-Fischverbrauch der Deutschen in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Zwischen 13 und 14 Kilogramm verzehrt der durchschnittliche Deutsche pro Jahr. In der Liste der meistverzehrten Arten steht dabei der Alaska-Seelachs an erster Stelle, gefolgt von Lachs und Hering. Der Pangasius hat in den vergangenen Jahren wieder Marktanteil verloren. Auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten ist das von Vorteil, denn enthält vergleichsweise wenig Omega-3-Fettsäuren. Und damit sind wir bei der gesunden Ernährung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche eine große Veranstaltung zum Thema „Gute Ernährung“ durchgeführt. Allein die große Zahl der Teilnehmer hat deutlichgemacht, dass die Ernährung ein Kernthema für uns alle sein muss, da es darum geht, was die Menschen essen und wie Lebensmittel erzeugt werden. Es geht aber auch darum – und damit komme ich zu unserem heutigen Thema – wie Menschen, die bei Ihrem Einkauf auf die nachhaltige Produktion der Lebensmittel achten, erkennen, dass die Lebensmittel, in diesem Fall der Fisch, nachhaltig produziert oder gefangen wurden.
Der uns heute vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes stellt nicht nur die einfache Umsetzung von EU-Recht dar, er ist vielmehr auch durch die deutliche Kennzeichnung ein großer Zugewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für eine noch nachhaltigere Fischereiwirtschaft.
Die Verbraucherpräferenzen haben sich, was die Konsumentscheidung angeht, in den letzten Jahren stark verändert. Heutzutage hat der Verbraucher eine viel größere Auswahl, welchen Fisch er essen möchte. Denn Fisch wird weltweit gefangen, erzeugt, gehandelt und transportiert. Nicht umsonst stand Frau Aigner nach dem Unglück in Fukushima am Frankfurter Flughafen und kontrollierte dort öffentlichkeitswirksam den ankommenden Fisch. Ein Großteil der Fischimporte nach Deutschland kommt nämlich per Flugzeug.
Die neue Gemeinsame Marktordnung, auf der die heutige Gesetzesvorlage basiert, ist Teil des Verordnungspaketes zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, die bekanntlich im Jahr 2013 unter der griechischen Kommissarin Maria Damanaki novelliert wurde. Mit der Reform wurden einige Pflöcke für eine deutlich nachhaltigere Fischerei in europäischen Gewässern und darüber hinaus eingeschlagen. Die Fangquoten werden nach dem MSY-Ansatz, dem maximalen nachhaltigen Dauerertrag, festgelegt und gefangener Fisch, für den man keine Quote hat, sogenannter Beifang, darf zukünftig nicht mehr über Bord geworfen werden.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass sich die Situation der Bestände der einzelnen Fischarten sehr unterschiedlich darstellen. Dabei müssen wir uns vor Augen führen, dass die Fischerei die einzelnen Fischarten deutlich detaillierter betrachtet als der gemeine Verbraucher. Im Nordostatlantik gibt es allein 13 Kabeljaubestände und der Bestand in der Barentsee ist 10x so groß wie die anderen Bestände zusammen. Die kleineren Bestände sind teilweise in schlechtem Zustand, man kann also über den Zustand des Kabeljaus keine pauschale Aussage treffen. Mit der Gesetzesänderung wollen wir den Verbrauchern an der Theke und der Tiefkühltruhe die Möglichkeit geben, auf diese differenzierte Situation der Bestände zu reagieren. Die derzeitige Einteilung in „FAO-Fischereigebiete“, der Nordostatlantik ist die FAO 27, wird als zu grobes Raster angesehen und daher durch die Aufteilung in sogenannte Untergebiete und Bereiche weiter gestaffelt. Diese kleinräumigere Einteilung ermöglicht eine weitaus genauere Herkunftsbestimmung. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zum einen eine anspruchsvolle Aufgabe, diese Informationen zu aquirieren. Andererseits geben die Angabe des genauen Fanggebiets und des Fanggeräts noch keine Auskunft über die Bestandssituation. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Kombiniert mit den detaillierten Informationen von Fischbestände-Online ist es den Menschen möglich, Fisch sehr zielgerichtet zu kaufen. Ich möchte alle Menschen ermutigen, sich beim oder vielleicht schon vor dem nächsten Fischeinkauf einmal dort schlauzumachen getreu dem Motto: „Watt de Buur neet kennt, dat frett he neet!“. Das Thünen-Institut hat auf Fischbestände-Online in den letzten fünf Jahren umfangreiche Informationen über die Fischbestände des Nordostatlantiks zusammengestellt und diese werden auch laufend aktualisiert.
Mit der Gesetzesänderung wird neben der genaueren Fanggebietskennzeichnung auch eine Kennzeichnung des Fanggeräts umgesetzt. Dabei wird zunächst nach aktiven und passiven Fanggeräten unterschieden und diese dann noch weiter gruppiert. Auch zu den einzelnen Fanggeräten kann man sich auf Fischbestände-Online sehr genau informieren.
Der Kunde kann bei seiner Kaufentscheidung also viele neue Elemente berücksichtigen. Unsere Aufgabe war und ist es nun, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu ermutigen, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Also, meine Damen und Herren, besuchen sie Fischbestände-Online. Am Rande sei mir noch eine Bemerkung erlaubt: Ich würde mich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür interessieren welche Nahrungsmittel sie hinsichtlich der Art der Nahrungsmittelproduktion und dessen Verarbeitung und der Transportwege kaufen freuen, wenn diese neue Form der Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher vom Fisch auch auf andere landwirtschaftliche Produkte – insbes. Fleisch – übergehen könnte. Die Argumentation, das ginge vom Verfahrensablauf schlicht nicht ist mit diesem Gesetz spätestens widerlegt.
In diesem Sinne schließe ich für heute, in der Hoffnung, dass das Thema Fischerei, dass hier leider viel zu oft zu kurz kommt, in naher Zukunft noch weitergehend an dieser Stelle behandelt wird.