Liebe Kolleginnen und Kollegen!Die Bedeutung des Sicherheitsgewerbes hat in den letzten Jahren leider enorm zugenommen. Fast nicht mehr wegzudenken sind Sicherheitsunternehmen bei großen Fußballspielen, bei Großveranstaltungen jeglicher Art, bis hin zu Weihnachtsmärkten, aber vor allem natürlich bei der Absicherung der Flüchtlingsunterkünfte.
Ich habe mir letzte Woche eine Flüchtlingsunterkunft in Ostfriesland, in Emden-Barenburg, angeschaut. Das Management der Unterkunft wurde von der Stadt Emden an die AWO als Dienstleister übergeben. Die AWO leistet dort Großartiges mit einer einmaligen Kombination aus Hauptamt und Ehrenamt. Ich fand enormes Engagement der Ehrenamtlichen vor, das uns alle miteinander froh machen kann. Allerdings muss ihr Einsatz für uns auch eine Mahnung sein, eine Mahnung, dass das auf Dauer ohne zusätzliche Unterstützung für die Kommunen und die Hilfsorganisationen nicht zu leisten ist. Schwarze Null hin oder her – da kann man sich einen Wolf reden.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE))
Dort gab es natürlich auch einen Sicherheitsdienst. Mehrere Personen sorgen im Schichtdienst rund um die Uhr für Sicherheit. Die Ruhe, die Empathie und die Professionalität der Mitarbeiter haben mich besonders beeindruckt. Es ist also nicht alles schlecht im Sicherheitsdienst.
Trotzdem und gerade wegen der derzeit außergewöhnlichen Situation müssen die Anforderungen an gewerbliche Bewachungsunternehmen weiterentwickelt werden. Allerdings „mutten wi ok Middelschött in’t Nöös hollen“, also die Weiterentwicklung im Lichte der aktuellen Situation verhältnismäßig vorantreiben.
Der vorliegende Antrag schießt meines Erachtens ein wenig über das Ziel hinaus. In die Richtung der Antragsteller gehen allerdings auch die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMWi. Wesentliche Vorschläge daraus sind die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals alle drei Jahre sowie ein länderübergreifender Informationsaustausch im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung. Darüber hinaus schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Kontrollmöglichkeiten des Bewachungspersonals zu verbessern, Stichwort: behördlicher Ausweis. Außerdem soll es künftig eine Sachkundeprüfung der Unternehmer und des Bewachungspersonals geben statt nur eine Teilnahmebescheinigung. Die Sachkundeprüfung und die Unterrichtung soll um praxisbezogene Elemente ergänzt werden. Ein sektorspezifisches Gesetz allerdings für das Bewachungsgewerbe lehnen wir ab.
Ich sagte: Verhältnismäßigkeit der Weiterentwicklung. Damit meinte ich, einen angemessenen Mittelweg zu finden zwischen der Notwendigkeit der Kommunen, schnell neues Bewachungspersonal für die Flüchtlingsunterkünfte zu akquirieren, und der Notwendigkeit, die Anforderungen an das Bewachungspersonal zu erhöhen. Diesen Mittelweg wollen wir im kommenden Jahr finden und die notwendigen Änderungen herbeiführen. Wir sind uns, im nautischen Jargon gesprochen, also einig über das Ziel. Nur beim Kurs haben wir Differenzen.
Apropos Seefahrt: In der Seefahrt haben wir mit gutem Grund die deutschen Standards verbessert. Das war gut für die Sicherheit auf deutschen Schiffen, aber schlecht für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sicherheitsunternehmen im internationalen Wettbewerb. Damit haben wir uns im maritimen Antrag im Herbst beschäftigt. Wir werden auch hier den erforderlichen Mittelweg finden.
Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche uns allen frohe und vor allen Dingen friedvolle Weihnachten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)