„Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit“, erklärt Saathoff. So könnten die MGH´s ihr Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken.
Unverändert im Aktionsprogramm II bleibe im neuen Programm die Gesamtförderung je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro, welche sich bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro (von Kommune, Landkreis oder Land) zusammensetze. Das neue Programm werde den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und oder Sachkosten ermöglichen. Der Bund werde außerdem weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. Statt unmittelbarer fachlicher Beratung werde in Zukunft der regionale Austausch im Vordergrund stehen, erläuterte Saathoff.
„Ich freue mich, dass das Bundesfamilienministerium mit dieser Förderung diese wichtigen Begegnungsorte für ein generationenübergreifendes Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft sowie unterschiedlicher Kulturen und Knotenpunkte für bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen im neuen Programm weiter gefördert werden“, so Saathoff abschließend.