Dazu gab es nun ein Gespräch mit Kutterkapitänen, Vertretern der Fischereiverbände und der regionalen Wirtschaft in Berlin. Die Natura 2000-Richtlinien zur Sicherung gefährdeter Lebensräume und Arten müssen zwar mit fischereilichen Managementmaßnahmen umgesetzt werden, aber die Begründungslage ist nicht ausreichend, um den Umfang der Gebietsschließungen zu rechtfertigen.
„Man braucht nicht 5.000 Quadratkilometer, also fast ein Drittel der deutschen Nordsee, zu sperren, um 200 Quadratkilometer Riffe zu schützen“ so Saathoff. Die EU-Vorgaben verlangen, dass die Maßnahmen „erforderlich“ sind. Das bedeutet, dass die Einschränkungen verhältnismäßig und zielführend sein müssen, um ausreichende Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies ist für die großflächigen Angelverbote nicht ansatzweise zu erkennen.
„Ich bedaure, dass der Bundeslandwirtschaftsminister sich da in der Vergangenheit nicht genügend eingesetzt hat. Bei dem Thema ist er genauso wenig engagiert, wie bei den Verwerfungen in der Milchwirtschaft,“ kommentiert Saathoff den Vorschlag der Bundesregierung.