
Mit der Novelle des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes soll das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe von Konzessionen der Verteilernetze, also der Betriebserlaubnis von Strom- und Gasnetzen, eindeutig und rechtssicher geregelt werden.
Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff, bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt positiv und hebt insbesondere die Bedeutung für die Kommunen und Gemeinden hervor.
„Besonders begrüßenswert finde ich, dass nun auch die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als zulässiges Kriterium im Rahmen der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden können. Es kann erstmalig auch einen richtig fairen Interessenausgleich zwischen Alt- und Neukonzessionären geben und die Gemeinden werden in ihrer Rechtssicherheit massiv gestärkt“, so Saathoff.