Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff erklärt dazu: „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“
Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten und einige Sorgen ausgeräumt wurden. Zum einen die große Sorge, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen und zum anderen auch die Sorge, dass aktuell in Werkstätten Beschäftigte mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ihre Anstellung verlieren könnten, haben wir erfolgreich ausgeräumt“, erläutert Saathoff.
Um die kritischen Punkte des Bundesteilhabegesetzes noch einmal zu beleuchten und die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen, hatte Johann Saathoff im vergangenen Monat die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele sowie die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller zu Veranstaltungen nach Emden eingeladen.
„Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen“, so Johann Saathoff.