Die Rede ging zu Protokoll
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer heutigen Debatte geht es um Statistiken, genauer gesagt um den Regierungsentwurf eines Energiestatistikgesetzes. Das hört sich für die meisten von uns vielleicht zunächst eher trocken an, aber bei genauerer Betrachtung sind wir uns sicher alle schnell einig welch große Bedeutung Statistiken zuteilwird, insbesondere auch im politischen Entscheidungsprozess.
Das bisherige Energiestatistikgesetz ist 2003 in Kraft getreten. Es regelt, welche Daten auf den nationalen und internationalen Energiemärkten erhoben werden. Damit ist das Energiestatistikgesetz die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Statistischen Bundesamtes und der korrespondierenden Landesämter.
Bei mir in Ostfriesland würde man sagen „All wat gaud woord fangt lütschet an“.
Ganz grundsätzlich geht es bei Statistiken immer darum, eine systematische Verbindung zwischen Erfahrungen und der Theorie herzustellen. Um diese Verbindung herstellen und vor allem auch die richtigen Schlüsse aus ihr ziehen zu können, müssen allerdings Datengrundlage und Theorie auch zusammenpassen. Beim Energiestatistikgesetz ist dieser Grundsatz nun jedoch nicht mehr erfüllt. Das bisherige Gesetz wird dem aktuellen Datenbedarf schlicht nicht mehr gerecht und wird deshalb nun auch folgerichtig novelliert.
Im Jahr 2003 befand sich die Energiewende noch in ihren Kinderschuhen. Seitdem hat sich so einiges getan. Dazu kommen noch weitere energiepolitische Grundsatzentscheidungen. Allein in dieser Legislaturperiode hat es zwei Novellen des Erneuerbare Energien Gesetzes gegeben. Dazu haben wir weiter Grundsatzentscheidungen auf den Weg gebracht, wie das Strommarktgesetz und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet.
Es herrschen damit heute deutlich veränderte Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten. Insbesondere auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten können die aktuellen Entwicklungen anhand der alten Datengrundlage nicht abgebildet werden. Den beschriebenen Veränderungen wird nun im Gesetzentwurf auf unterschiedliche Weisen begegnet, unter anderem durch die Ausdehnung bestimmter Erhebungspflichten oder die Erhöhung von Datenerhebungsintervallen.
Die zusätzlich erhobenen Daten werden dann beispielsweise für den Monitoringbericht nach § 98 EEG verwendet. In diesem Bericht übermittelt die Bundesregierung dem Bundestag jährlich Informationen über das Voranschreiten der Energiewende, unter anderem über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien und den Stand der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es geht also um die Erhebung von Daten, anhand derer überprüft werden kann, inwieweit die Ziele der Energiewende erreicht werden. Damit dienen die Daten gleichzeitig und unmittelbar auch als Grundlage für die zukünftigen gesetzgeberischen Entscheidungen.
Es ist heute schon klar, dass in den nächsten Jahren weitere grundlegende Neuerungen und Entwicklungen im Energiesektor erfolgen werden. Eines der größten Projekte ist dabei sicherlich die Sektorkopplung. Wichtig für die Novellierung des Energiestatistikgesetzes ist daher auch, dass wir die notwendige Datengrundlage für ein aussagekräftiges Monitoring in den Teilbereichen der Wärme- und Verkehrsstatistik ermöglichen. Dafür wollen wir uns im weiteren Verfahren einsetzen.
Damit hilft das Energiestatistikgesetz mit der notwendigen Datenerhebung den Weg der Energiewende so gut wie möglich zu gestalten. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss!
Herzlichen Dank.