Ich freue mich, dass die Küstengang in dieser Angelegenheit erneut als Moderator agieren konnte, um zwischen dem Ministerium und den Vertretern der Verbände zu vermitteln und so den Erhalt der Traditionsschifffahrt zu sichern.
Eine Neufassung der Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe ist notwendig. Darin sind sich Schiffsbetreiber und Bundesverkehrsministerium einig. Es handelt sich hierbei um eine gute Verordnung, die maßgeblich zur Sicherheit und Rechtssicherheit beiträgt. Die Tücke steckt jedoch im Detail. Auch die überarbeitete Version der Sicherheitsverordnung enthält nach Aussage der Traditionsschiffbetreiber noch Anforderungen, die mit dem ehrenamtlichen Engagement der Traditionssegler nicht vereinbar sind. Die Traditionsschifffahrt lebt vom Ehrenamt, das es zu respektieren gilt und als maritim-kulturelles Erbe erhalten werden muss.
Deshalb hat die GSHW angekündigt, in einem Punktekatalog konkrete Detailfragen schriftlich an das Verkehrsministerium zu stellen, damit letzte Unklarheiten und Bedenken ausgeräumt werden können.
Ich begrüße dieses Vorgehen ausdrücklich und fordern das Ministerium auf, in einer offenen Runde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Traditionsschifffahrt gemeinsam an einen Tisch zu kommen, um diese Fragen offen und transparent zu klären. Nur so kann die wertvolle Arbeit des Ehrenamtes bei den Traditionsschiffen unterstützt werden.“