Sehr geehrte Damen und Herren,
vor gut einem Jahr, am 3. Dezember, haben wir hier das KWKG 2015 beschlossen. Richtig abschließen können wir dieses Gesetzesvorhaben eigentlich aber erst heute. Warum ist das so?
Lange haben wir alle auf die Notifizierung des KWKG gewartet. Sehr spät, am 24. Oktober dieses Jahres, hat die Europäische Kommission das Gesetz endlich notifiziert. Leider aber unter Auflagen. Und diesen Auflagen kommen wir nun mit der erneuten KWK-Änderung nach.
Bei den Privilegierungen bei der KWK-Umlage hat das BMWi hart mit der Kommission gerungen und sich letztlich darauf geeinigt, dass künftig ein Begrenzungsbescheid bei der Besondern Ausgleichsregelung nach EEG auch für die Privilegierung bei der KWK-Umlage maßgebend ist. Das ist ein gutes Ergebnis, denn anfangs sah es danach aus, dass Unternehmen in Zukunft die volle Umlage zahlen müssen, was ganz sicher einige Härten zur Folge gehabt hätte, was, denke ich, niemand von uns gewollt hat – zumindest nicht mit Blick auf die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Dieses Gesetzespaket trägt aber nicht nur den notwendigen Änderungen beim KWKG Rechnung. Gleichzeitig setzen wir auch ein für den Industriestandort Deutschland extrem wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Ich meine die Regelung zur Eigenstromerzeugung, über der ja bislang immer das Damoklesschwert der Befristung bis Ende nächsten Jahres schwebte. Im Koalitionsvertrag steht, dass alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Finanzierung des EEG-Kontos beitragen sollen und dass für bestehende Eigenerzeugung Vertrauensschutz gewährleistet werden soll. Und genauso steht es nun auch in dem Gesetz, das wir heute hier beschließen. Bestehende Eigenversorgungsmodelle zahlen weiterhin Null Prozent EEG-Umlage. Das gilt solange, bis das Kraftwerk modernisiert wird, wobei es bei der Modernisierung nur um den Generator geht. Danach müssen auch sie einen Beitrag in Höhe von 20 Prozent zum EEG-Konto leisten. Neue Eigenstromerzeugungsmodelle zahlen nunmehr 40 Prozent EEG-Umlage. Damit gelingt uns ein guter Kompromiss um auch die Industrie angemessen an der Finanzierung des EEG zu beteiligen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu schwächen und Carbon Leakage zu vermeiden.
Darüber hinaus haben wir im EEG einige Punkte, die wir bereits vor der Sommerpause beschlossen haben, etwas nachgeschärft, z. B. bei den Bürgerenergiegenossenschaften. Als wir die Sonderregeln für die Bürgerenergie beschlossen haben, habe ich mir nicht vorstellen können, welches Missbrauchspotential diese Regelungen in sich tragen könnten. Viel haben wir in den vergangenen zwei Monaten über Strohmann-Gesellschaften gesprochen. Und da wir natürlich keinerlei Interesse daran haben, dass diese gut gemeinten Regelungen unterlaufen werden, haben wir nun bestimmte Hürden eingezogen, die dieses Unterlaufen unmöglich machen sollen. Diese Hürden machen den Missbrauch der bevorzugten Regelungen für die Bürgerenergie unmöglich, behindern aber nicht die echte Bürgerenergie.
Gleichzeitig haben wir bei der Offshore-Windkraft dafür gesorgt, dass wir in den nächsten Jahrzehnten viel Geld sparen können. Genehmigungen für Offshore-Windkraftanlagen werden künftig für 25 Jahre erteilt. Dadurch wird es zu günstigeren Ergebnissen in den Ausschreibungen kommen, was das EEG-Konto entlasten wird. In den vergangenen Wochen haben wir in Dänemark und den Niederlanden erstaunlich günstige Gebotszuschläge für Offshore-Windparks gesehen. Die Bedingungen lassen sich nicht ganz mit den Bedingungen in Deutschland vergleichen. Aber ich gehe trotzdem davon aus, dass wir in der ersten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks im kommenden Jahr Ergebnisse sehen werden, die wir alle der Branche kaum zugetraut haben. Auf jeden Fall sollten wir in naher Zukunft unsere Beschlüsse zu den Ausbaumengen bei der Offshore-Windkraft nochmal überdenken, denn hier liegt nach wie vor großes Potential – sowohl gesamtdeutsch industriepolitisch, als auch als günstige, fast grundlastfähige erneuerbare Energiequelle.
Insgesamt war es ein von großer Zeitnot geprägtes Verfahren, weil wir ja unbedingt noch in dieser Woche beschließen müssen. Ich möchte mich deshalb ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem BMWi bedanken, die quasi Tag und Nacht durchgearbeitet haben. In Ostfriesland würde man sagen :“wi hebben heel moi tausamen arbeid“.
Und nun wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Vielen Dank.