Bis zuletzt wurde über die Umrüstung der bundeseigenen Schiffe Mellum und Scharhörn gestritten. Schließlich hat das BMVI die unbegründeten Einwände hinsichtlich der Umrüstung dieser Schiffe mit LNG-Antrieben fallen gelassen. Auch die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung der Förderrichtlinie durch das BMVI konnten aus dem Weg geräumt werden. Die Ausgestaltung der Richtlinie durch das BMVI stand nicht in Einklang mit dem Fördertitel des Bundeshaushaltes. Auch in diesem Punkt konnte eine Einigung erzielt werden, so dass die Förderrichtlinie auf Basis des Bundeshaushaltes 2018 in Kraft gesetzt werden kann.
Bei der Förderrichtlinie wird zwischen Planung und Bau/Ausbau der Schiffe mit LNG-Antreiben unterschieden. Wenn also schon vor Inkraftsetzung der Richtlinie mit der Planung begonnen wird, bleibt das ohne negative Folgen für die spätere Förderung des Baus. So soll die möglichst schnelle Einführung von LNG-Antireben erzielt werden.
„Es ist bedauerlich, dass die vorgeschobenen Bedenken und die fehlerhafte Ausgestaltung der Richtlinie durch das Bundesverkehrsministerium den Prozess derartig in die Länge gezogen haben. Umso mehr freut es mich, dass nun endlich eine Einigung erzielt werden konnte und der Umrüstung auf umweltfreundliche LNG-Antriebe nun nichts mehr im Weg steht“, so der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff.