Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Keine Angst: Ich habe keine energiepolitische Grundsatzrede vorbereitet, weil ich auch der Meinung bin, dass Richtiges durch Wiederholen nicht richtiger wird und Falsches durch Wiederholen nicht falscher wird. Ich würde heute gern über das Mieterstromgesetz reden, weil ich finde: Das ist ein Grund, zu feiern.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Zum Abschluss dieser Legislaturperiode beschließen wir noch zwei wichtige energiepolitische Gesetze: morgen das Netzentgeltmodernisierungsgesetz und heute das Mieterstromgesetz. Mit beiden Gesetzen wollen wir noch vor der Wahl einen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit gehen. Genau diese Richtung – mehr Gerechtigkeit – wird sich in der nächsten Legislaturperiode in allen Bereichen, aber auch in der Energiepolitik verstetigen müssen.
Keine Frage: Der Mieterstrom ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland, und er ist auch ein Gewinn für die Energiewende insgesamt.
(Beifall bei der SPD)
Menschen, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel für Immobilien verfügen, können nun erstmals direkt und aktiv an der Energiewende partizipieren. Man mutt sük um de lüttje Lü kümmern, sagt man bei uns in Ostfriesland.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das bedeutet:
(Klaus Mindrup [SPD]: Ich verstehe das auch so!)
Wir dürfen bei der Energiewende nicht nur die Investoren im Auge haben, sondern müssen vor allem an die Menschen denken, die die Energiewende mit ihrer Stromrechnung tragen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das ist schon allein aus Gründen des Erhalts der Akzeptanz der Energiewende enorm wichtig. Natürlich hätten wir ohne den 500-Megawatt-Deckel noch mehr Menschen direkt einbinden können, und ich bin sicher, dass die neue Koalition das auch machen wird – auf jeden Fall, wenn wir Sozialdemokraten dabei sind.
(Beifall bei der SPD)
Ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein sozialdemokratischer Energiepolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Durch dieses Gesetz können die Mieter den erneuerbaren Strom von der PV-Anlage auf dem Dach des Mietshauses beziehen, und nicht nur das. Dieser grüne Strom muss für die Mieter auch günstiger sein. Er darf maximal 90 Prozent des jeweiligen Grundversorgungstarifs kosten. Damit können wir sehr viel mehr Menschen an der Energiewende partizipieren lassen, und damit wird die Energiewende ein kleines Stück gerechter.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Man könnte auch sagen: Erneuerbare für alle! Gleichstellung und Gerechtigkeit werden in diesen Tagen viel diskutiert. Hier tun wir etwas für mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung von Mietern und Eigenheimbesitzern.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren wichtigen Impuls durch dieses Gesetz. Die Erneuerbaren wurden bisher vornehmlich in ländlichen Räumen produziert. Das hat deutliche Vorteile für die ländlichen Räume gebracht, zum Beispiel für die beteiligte Landwirtschaft, zum Beispiel für die Kommunen über die Gewerbesteuer, zum Beispiel für die an den Projekten der erneuerbaren Energien beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Aber es gab auch – das muss man an dieser Stelle sagen – negative Einflüsse und Bedenken der Menschen. Zum Beispiel machen sich die Bürgerinnen und Bürger zunehmend Sorgen, was die Veränderung des Landschaftsbildes anbetrifft. Einige Bürgerinnen und Bürger machen sich auch Sorgen um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Windenergie, zum Beispiel durch Schall und Schattenwurf bei zu geringen Abständen. Zudem entsteht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zunehmend eine neue Herausforderung, der wir begegnen müssen. Da die Erneuerbaren in der Regel dort erzeugt werden, wo kaum Verbraucher zu finden sind, entstehen neue Herausforderungen beim Netzausbau.
Durch dieses Gesetz tragen wir die Energiewende über die ländlichen Räume hinaus in die Städte, und damit begegnen wir der Netzausbauproblematik zumindest ein kleines Stückchen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dass dieses Gesetz möglich wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen, verdanken wir den Verhandlungen zum EEG 2017 mitten in der Nacht; ich kann mich gut daran erinnern. Zunächst wurde nur eine Verordnungsermächtigung normiert. Schnell war klar: Ein Mieterstromgesetz muss her, da viele Bereiche außerhalb der Energiepolitik zu regeln sind, zum Beispiel – das will ich an dieser Stelle nennen – der Verbraucherschutz. Die Mieter dürfen nicht zur Unterzeichnung eines Mieterstromvertrages verpflichtet werden. Der Mietvertrag und der Mieterstromvertrag sind strikt voneinander getrennt. Die Mieterstromverträge dürfen den Mieter nicht länger als ein Jahr binden und sind natürlich unabhängig vom Mietvertrag kündbar.
Wir hätten uns – das will ich an dieser Stelle sagen – durchaus eine echte Quartierlösung wie beim KWKG gewünscht.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])
Jetzt heißt es: Gebäude im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und, wie sogar Nichtjuristen wissen, extrem auslegungsbedürftig. Sollte einmal ein Jurist nachlesen wollen, was die parlamentarische Intention war, ist das aus meiner Sicht mindestens alles am Gebäude, was irgendwie miteinander verbunden ist, wie gesagt: mindestens.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen mit den Ausschreibungen im Zusammenhang mit dem EEG 2017 haben uns gezeigt, dass wir auch in Bezug auf Bürgerenergie ganz genau hinschauen müssen. Das Mieterstromgesetz und dessen Wirkungen müssen in angemessener Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ich bin mir ganz sicher: Das wird die neue Koalition machen, egal wie sie zusammengesetzt ist.
Ich will mich abschließend herzlich bedanken bei meinen Berichterstatterkollegen Thomas Bareiß und Andreas Lenz. Wir haben – das kann ich, glaube ich, sagen – gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet und manchen Strauß ausgefochten, was vielleicht nicht nötig gewesen wäre. Insgesamt war es, finde ich, eine sehr angenehme Zusammenarbeit. Herzlichen Dank dafür! Ich möchte mich auch bedanken bei Klaus Mindrup und Josef Göppel. Auch ihr habt einen wesentlichen Anteil daran gehabt, dass dieses Gesetz möglich geworden ist. Last, but not least möchte ich mich beim BMWi und natürlich bei unserem Parlamentarischen Staatssekretär Uwe Beckmeyer bedanken. Herzlichen Dank für die supergute, konstruktive Zusammenarbeit. Alles Gute für dich auf deinem weiteren Lebensweg.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)