„Mit der Genehmigung des LBEG in Hannover hat sich Vermillion erstmal nur einen Claim gesichert. Bohrungen müssen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit einzeln genehmigt werden.
Mit dem Fracking-Gesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, haben wir unkonventionelles Fracking verboten und für konventionelle Bohrungen enge Grenzen gesetzt. Z. B. darf in Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten nicht gebohrt werden. In diesem Bereich wird Trinkwasser gewonnen, deshalb sehe ich dort keine Perspektive für Bohrungen“.