Verlängerung der BImSch-Pflicht um zwei Jahre ist ein wichtiges Signal an die Windkraft-Branche

In schwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner haben wir uns auf eine zweijährige Verlängerung der BImSch-Pflicht bei Bürgerenergieausschreibungen für Windkraftanlagen geeinigt. Damit greift die BImSch-Pflicht weiterhin ohne Unterbrechung auch schon bei der Ausschreibungsrunde am 1. August 2018. Ohne die Verlängerung hätte es wieder, wie im Jahr 2017, kurzfristig gegründete Bürgerenergiegesellschaften geben können, die die Ausschreibung dominieren. Das wollten wir unbedingt verhindern.Die Regelung wird noch in dieser Woche im Bundestag und dann am Freitag im Bundesrat beschlossen werden. Die Bundesnetzagentur wird dann am 15. Juni die Unterlagen für die Ausschreibungsrunde am 1. August entsprechend veröffentlichen.

Wir geben der Branche damit die notwendige Planungssicherheit. Wir wollen in den kommenden Jahren deutschlandweit deutlich mehr Windkraft bauen, dafür brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen.