Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren heute über eine Bundesratsinitiative zum Thema Bürgerenergie. Es gibt dazu Regeln im § 36g des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – das ist etwas für Feinschmecker -, mit denen wir Bürgerenergieanlagen haben regeln und vernünftig behandeln wollen. Die SPD weiß nämlich – damals genauso wie jetzt -, dass die eigentlichen Pioniere und Vordenker der Energiewende die einfachen Bürgerinnen und Bürger sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die SPD weiß auch, dass die erneuerbaren Energien und die ländlichen Räume untrennbar miteinander verbunden sind, und zwar sowohl, was die Produktion der Anlagen betrifft, als auch, was den Betrieb der Anlagen betrifft, und damit eine enorme Wertschöpfung in die ländlichen Räume gelangt.
Mit dem EEG 2017 und dem Einstieg in das Ausschreibungsregime hat es eine Systemveränderung gegeben, die einen Regelungsbedarf nach sich gezogen hat. Die Bürger konkurrierten plötzlich mit großen Energiekonzernen oder mit großen Unternehmen, die projektieren wollten. Es musste ein Level Playing Field geschaffen werden. Es ging um das, was uns große Unternehmen heute immer wieder sagen: Schafft ein Level Playing Field, sorgt für ausgleichende Gerechtigkeit.
Die Vorteile, die für die Bürgerenergiegesellschaften geschaffen werden sollten, waren längere Realisierungsfristen, weil es einfach schwieriger ist, mit wenig Manpower so etwas umzusetzen, und die Befreiung von der Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der Auktion. Ausgenutzt wurden diese Regelungen von Scheinbürgerenergiegesellschaften, obwohl wir besondere Sicherheiten eingebaut hatten, zum Beispiel, dass so eine Gesellschaft zehn natürliche Personen aus dem Landkreis als Mitglieder haben muss, zum Beispiel, dass es eine Frist gibt zur erneuten Teilnahme an Ausschreibungen, zum Beispiel, dass es ein verpflichtendes Beteiligungsangebot an die Standortgemeinde gibt. Die Regelungen sind trotzdem ausgenutzt und auch ein Stück weit missbraucht worden.
Als § 36g EEG in Kraft getreten ist, hat man sofort bei den ersten Ausschreibungen Erfahrungen gemacht, die – ich sage es mal vorsichtig -, ernüchternd waren. Allen Beteiligten im Deutschen Bundestag in der damaligen Zusammensetzung war klar, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben sehr schnell, auch interfraktionell, entschieden, dass erst einmal die Aussetzung der Befreiung von der BImSchG-Genehmigung für Bürgerenergiegesellschaften erfolgen muss. Das war in den Ausschreibungen sofort wirksam. Wir haben es allerdings zunächst nur bis 2018 gemacht, um einen neuen Paragrafen für Bürgerenergiedefinitionen zu finden. Jetzt werden wir diese Aussetzung um zwei weitere Jahre verlängern. Damit wissen alle Beteiligten, woran sie sind oder, wie es die Freunde des gepflegten ostfriesischen Plattdeutsch sagen würden: So steiht Haak in’t Steel.
Das Gesetzgebungsverfahren ist sehr knapp; das gebe ich zu. Aber wir schaffen das noch. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Linken, bei den Grünen und bei der FDP für das zeitliche Entgegenkommen bedanken. Wir werden neue Regelungen für die Bürgerenergie finden müssen in den zwei Jahren. Für mich bedeutet das kommunale Beteiligung, wie wir das im Koalitionsvertrag schon festgelegt haben. Ich möchte eine Regelung, von der alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde profitieren, in der zum Beispiel Windenergieanlagen stehen, und nicht nur wenige Mitglieder einer Gesellschaft. Nur so wird es bei den Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz für die Energiewende geben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Saathoff, Sekunde bitte! Wie immer für Nichtkundige Ihrer Muttersprache bitte die Übersetzung.
Johann Saathoff (SPD):
Ich dachte, wir hätten keine Zeit. – „So steiht Haak in’t Steel“ heißt so viel wie: So sitzt die Hacke im Stil.