Sie wiesen auf die neue Richtlinie des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hin. „Wir können nur dazu auffordern, Anträge zu stellen“, sagten die beiden SPD-Abgeordneten.
In der Richtlinie geht es um die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen“. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2020. Bezuschusst werden die Ausbaggerungen vor allem dann, wenn durch eine bessere Erreichbarkeit der Häfen Arbeitsplätze gesichert und Investitionen der Hafenfirmen begünstigt werden. Die Zuschüsse betragen 60 bis 90 Prozent der Baggerkosten und werden im Zeitraum bis 2020 nur einmal gewährt. Das Geld kommt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und kann von kommunalen Häfen und Seehäfen in den Landkreisen Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Oldenburg und Wittmund sowie in den kreisfreien Städten Emden, Wilhelmshaven und Oldenburg beantragt werden. Vor allem kommunale Häfen wie Leer oder Weener sehen in den Ausbaggerungen ein Dauerproblem, weil sie die Kosten in der Regel alleine tragen müssen.