Hintergrund:
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Syrien-Konflikt umfangreich humanitäre Verantwortung übernommen. Über insgesamt drei humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes, die zusätzlich zum Resettlement durchgeführt wurden, konnten in den Jahren 2013 bis 2016 über 20.000 Flüchtlinge aus der Region nach Deutschland einreisen und so Schutz vor dem Krieg finden.
Zusätzlich zu diesen Programmen des Bundes haben 15 Bundesländer – alle mit Ausnahme Bayerns – eigene Programme zur Aufnahme von Syrern mit Verwandten in Deutschland aufgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme war jeweils die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung durch Verwandte oder Dritte, die zur Erstattung staatlicher Sozialleistungen verpflichtete. Über die Reichweite dieser Erklärungen waren die Betroffenen oftmals im Unklaren, zumal sie in der Regel vor der Einführung einer zeitlichen Begrenzung von Verpflichtungserklärungen (fünf Jahre bzw. drei Jahre für Altfälle) im Rahmen des Integrationsgesetzes abgegeben worden waren. Die Erstattungsforderungen liegen dabei in vielen Fällen im fünfstelligen Bereich.
Die Gerichte haben vor diesem Hintergrund überwiegend die Unwirksamkeit der Erklärungen festgestellt und die Erstattungsbescheide für unwirksam erklärt.
Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheiten hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, Erstattungsansprüche gegenüber Verpflichtungsgebern festzusetzen, diese aber vorerst nicht zu vollstrecken. Ziel war es, auf politischer Ebene mit den Bundesländern zu einer sachgerechten Lösung zu kommen.
Dieses Ziel ist jetzt erreicht worden. Die im Wesentlichen betroffenen Länder haben sich bereit erklärt, sich an den finanziellen Ausfällen des Bundes, die durch eine Aufhebung der Erstattungsforderungen verursacht werden, in angemessenem Umfang zu beteiligen. Damit ist der Weg frei für eine Überprüfung von festgesetzten Erstattungen. Von einer Inanspruchnahme der Verpflichtungsgeber soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn Verpflichtungsgeber sich der Reichweite ihrer Erklärungen nicht bewusst waren oder von vorneherein klar war, dass sie die übernommenen Verpflichtungen aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erfüllen konnten.
Die Bundesagentur für Arbeit wird die Jobcenter sehr schnell beauftragen, die nötigen Überprüfungen durchzuführen. Alles Notwendige ist bereits vorbereitet worden. Wichtig ist, dass auch die Jobcenter, die der Aufsicht der Länder unterstehen, die Überprüfungen vornehmen und die Länder insoweit das Erforderliche veranlassen.