Bundestag verdoppelt Mittel für Sozialeinrichtungen für Seeleute

Seemannsheime und Seemannsclubs werden künftig über doppelt so viele Bundesmittel verfügen wie bisher: Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass diese von 500.000 Euro auf eine Million Euro erhöht werden. Nach dem Seearbeitsübereinkommen müssen in den beteiligten Seehäfen Sozialeinrichtungen für Seeleute bereitstehen. In deutschen Seehäfen sind diese Seemannsheime und Seemannsclubs in kirchlicher Trägerschaft.

„Die Arbeit von Seeleuten ist sehr anstrengend und auch belastend. Sie sind lange auf See unterwegs, und das häufig unter sehr harten Arbeitsbedingungen. Die sozialen Einrichtungen in den Häfen sind für sie ganz besonders wichtig, denn durch sie wird Beratung, Unterstützung und im Zweifelsfall Hilfe angeboten. Ich freue mich, dass wir die  hervorragende Arbeit der Seemannsmissionen nun mit dem Seearbeitsgesetz unterstützen und aufwerten“, so die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Kerstin Tack.

„Die Seemannsmissionen schaffen ein Stück Heimat für die Seeleute in den Häfen. Die Kirchen leisten hier eine hervorragende Arbeit. Durch die Verdoppelung der Finanzmittel sorgen wir jetzt dafür, dass der vielfach genutzte Übernachtungsbetrieb der Seemannsheime auch weiter bestehen kann und die wichtige Arbeit der Seemannsmissionen die verdiente Unterstützung durch den Bund erhält“, ergänzt der Vorsitzende der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen Johann Saathoff.