„Nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz sind Unternehmen mit über 250 Beschäftigten verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen, um die Energieeffizienz in den Unternehmen zu verbessern. Mit der Novelle des Gesetzes verbessern wir die Qualität der Energieaudits und führen eine Bagatellgrenze ein, um Unternehmen mit Stromverbrauch unter 500.000 kWh im Jahr nicht zu überfordern.
Mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Änderungen, etwa der Zurücknahme der Umlagepflicht von Power-to-X-Anlagen sowie der Streichung zahlreicher beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalte tragen wir den aktuellen Entwicklungen der Energiewende Rechnung. Ganz besonders freuen wir uns, dass im Rahmen der Verhandlungen auch ein gemeinsames Verständnis dafür entwickelt werden konnte, welche tragende Rolle der Mieterstrom künftig bei der Energiewende spielen soll. Im Sinne einer sozial gerechten Energiewende ist es ein ursozialdemokratisches Anliegen, die Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen. In der vergangenen Wahlperiode hat die SPD deshalb ein Mieterstromgesetz durchgesetzt. Nun wollen wir nachsteuern: Nach intensiven Gesprächen hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schriftlich zugesagt, den Mieterstrom noch im Herbst dieses Jahres zu novellieren. Mit einem Fokus auf der dezentralen Stromerzeugung im Quartier, einer auskömmlichen Förderung von Mieterstrommodellen sowie weiteren Erleichterungen hat die SPD in den Eckpunkten zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstellungen durchgesetzt – ein großer Schritt Richtung sozial gerechte Energiewende.“