Um Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten stärker zu entlasten, haben Bund und Länder auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 eine Verbesserung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 vereinbart. Neben einer Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten sollen auch die Höchstbeträge nach einer regionalen Staffelung angepasst und eine neue Mietenstufe VII eingeführt werden, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mietenniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
„Das sind alles gute Maßnahmen, weil durch die Mietsteigerungen vielen Menschen das Wohngeld nicht mehr ausreicht und sie deshalb Hartz IV beantragen müssen. Die Regelungen bilden die besondere Situation der Ostfriesischen Inseln – auf denen die Mieten viel höher sind als auf dem Festland – aber nicht ab. Das Mietenniveau wird für den gesamten Landkreis Aurich berechnet. Auf den Inseln ist es zwar deutlich höher als auf dem Festland, das wird momentan aber nicht berücksichtigt. Das wollen wir ändern. Olaf Lies hat im Bundesrat eine Initiative gestartet, ich selbst habe mit den Fachpolitikern im Bundestag gesprochen. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Herbst dazu eine geeignete Regelung finden werden.“