„Die Auswahl der Krankenhäuser richtet sich nach der Bevölkerungsdichte der Region, den Fahrzeiten zu alternativen Krankenhäusern und nach den vorhandenen Fachabteilungen des Krankenhauses. So müssen die geförderten Krankenhäuser mindestens eine Abteilung für Geburtshilfe, für Innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung zur Versorgung von Notfällen bereithalten.
Wir machen hier einen ganz konkreten Schritt, um regionale Krankenhäuser finanziell zu unterstützen und somit die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen. Egal ob Stadt oder Land, Ost oder West: Die Bürgerinnen und Bürger müssen unabhängig von ihrem Wohnort eine gute medizinische Versorgung erhalten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich deshalb im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) dafür eingesetzt, dass ein Teil der freigewordenen Mittel aus dem bisherigen Pflegezuschuss gezielt an Krankenhäuser in ländlichen Regionen fließt. Der bisherige Pflegezuschuss für Krankenhäuser konnte entfallen, da die Pflege am Bett jetzt vollumfänglich von den Krankenkassen refinanziert wird. Wir freuen uns, betonte Johann Saathoff, dass wir unseren Koalitionspartner von unserem Vorschlag überzeugen konnten und die Förderung der ausgewählten Krankenhäuser im nächsten Jahr starten kann.“
Johann Saathoff zeigte sich hoch erfreut über die Mittel für das Norderneyer Krankenhaus, welches unabhängig vom Landkreis betrieben werde und der Förderverein gemeinsam mit Kommune und Mitarbeitern sehr viel dafür tue, das Krankenhaus auf Norderney zu erhalten. Diese Mittel vom Bund seien auch eine Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit.