„Vor dem Hintergrund der starken Quotenkürzungen in der Ostsee haben wir in den Haushaltsverhandlungen dafür gesorgt, dass der Bund den betroffenen Fischern zumindest finanziell unter die Arme greifen kann, wenn es für sie nicht mehr weitergeht,“ so Johann Saathoff, Fischerei-Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion.
„Allerdings muss das Bundeslandwirtschaftsministerium in Brüssel nun noch für die Rechtsgrundlage sorgen. Die EU-Kommission hat zwar einen Verordnungsvorschlag gemacht, durch den Abwrackungen möglichen werden, allerdings beschränkt dieser sich bislang auf Fischereien, die den östlichen Dorschbestand befischen. BMEL arbeitet jetzt daran, dass diese Regelung auch für den westlichen Dorsch und den westlichen Hering gilt,“ so Saathoff weiter.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat 6,2 Millionen Euro im Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereitgestellt. Diese dienen der Kofinanzierung von EU-Mitteln, insgesamt stehen also gut 12 Millionen Euro für Abwrackungen zur Verfügung.