Probleme bei der Abwicklung der Hilfskredite – Brief der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann

Johann Saathoff hat als Vorsitzender der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen im Namen aller niedersächsischen Mitglieder einen Brief an den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, geschrieben, in dem auf auf Probleme bei der Umsetzung der Hilfskredite in Niedersachsen hingewiesen wird:

 

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Althusmann,

die Bundesrepublik Deutschland und somit auch das Land Niedersachsen stehen vor großen Herausforderungen bei der Bewältigung der Corona-Krise. Ohne Zweifel hat es eine solche Situation seit dem zweiten Weltkrieg noch nicht gegeben und niemand weiß genau, wie adäquat darauf zu reagieren ist. Wir werden Fehler machen, ja sogar den Mut haben müssen, Fehlermöglichkeiten zu akzeptieren, denn wir alle wissen: es braucht in diesen Tagen Entscheidungen. Aus Unsicherheiten heraus lieber nicht zu handeln, wäre fatal. Das gilt für die Legislative, wie auch für die Exekutive gleichermaßen.

Der Deutsche Bundestag und damit selbstverständlich auch die Landesgruppe Niedersachsen haben in der letzten Woche mutige Entscheidungen getroffen. Noch niemals zuvor wurde an einem Tag in der ersten, zweiten und dritten Lesung ein so weitreichendes Gesetzespaket im Schnellverfahren verabschiedet, ein Paket, das im Übrigen auch der Bundesrat zügig bestätigt hat. Darüber hinaus hat das Land Niedersachen in eigener Zuständigkeit dankenswerterweise einen eigenen Nachtragshauhalt beschlossen. Diese Pakete enthalten – wie Sie wissen – Regelungen in fast allen derzeit betroffenen Lebensbereichen, so auch im Bereich der Wirtschaft.

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Hilfspakete wird in Niedersachsen die NBank spielen. Hier treten gerade massive Probleme auf. Diese Probleme werden uns in unseren Wahlkreisen in aller Deutlichkeit geschildert und wir halten es für unsere Pflicht, Sie auf diese Probleme hinzuweisen.

Offensichtlich wurde häufiger verlangt, dass die Selbstständigen bei den Soforthilfen ihr gesamtes Vermögen vorher aufbrauchen, bevor eine Antragstellung möglich sein soll. Zumindest auf der Bundesebene ist das nach unserer Kenntnis so aber nie geregelt worden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die mittlerweile erfolgte Klarstellung, dass bei Wegbrechen von mind. 50 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens oder bei einer behördlichen Anordnung auf Schließung des Unternehmens auch ein Anspruch auf Hilfe unabhängig von der aktuellen individuellen Vermögenslage besteht.

Die Server der NBank sind überlastet, genau wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber. Dies ist angesichts der Krise wenig überraschend. Könnte es in Zeiten, in denen Hausbanken ihre Filialen schließen und darüber nachdenken, Kurzarbeit zu beantragen, nicht kurzfristige Möglichkeiten geben, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausbanken mit ihren Kompetenzen für die NBank zu nutzen, um der Welle der Anträge und Anfragen auch zeitnah begegnen zu können? Wir bitten Sie ausdrücklich, sich für diese zeitlich begrenzten Maßnahmen einzusetzen.

Die Soforthilfen des Bundes und des Landes müssen aufeinander abgestimmt sein. Von ganz unterschiedlichen Regionen erhalten wir ferner aus der Wirtschaft die Rückmeldungen, man müsse jeweils getrennt für die Bundes- und die Landesmittel Anträge stellen. Dies entspricht in keiner Weise den getroffenen Verabredungen! Wenn dank der NBank eine Institution die Anträge sinnvollerweise entgegen nimmt, dann muss die Beantragung der Mittel auch mit einem Antrag erfolgen können. Alles andere konterkariert unsere gemeinsamen Bemühungen um eine schnelle unbürokratische Unterstützung! In der Verwaltungsvereinbarung bzw. den Vollzugshinweisen steht, dass die Landes- und Bundesmittel kumulativ verwendet werden können, die NBank schreibt dazu in ihrem Merkblatt, dass es sich noch in Klärung befindet, ob der Bundeszuschuss zusätzlich oder mit Anrechnung auf den Landeszuschuss beantragt werden kann. Es wäre schön, wenn zeitnah Klarheit im Sinne der Verwaltungsvereinbarung seitens der NBank geschaffen werden könnte.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Maßgabebeschluss für die Gewährung der Soforthilfe gefasst. Die Maßgabe lautet, dass die Unternehmen, die in den Genuss der Fördermittel kommen, sich verpflichten, in den nächsten Jahren auf Manager-Boni und Dividendenzahlungen zu verzichten. Wir bitten Sie daher, diese Maßgabe mit besonders großer Aufmerksamkeit im Blick zu behalten und bei der Antragstellung besonders kenntlich zu machen.

Zu guter Letzt finden wir es unverantwortlich, dass große Unternehmen wie beispielsweise Adidas oder Deichmann planen, prophylaktisch Mietzahlungen auszusetzen, obwohl eine wirtschaftliche Notwendigkeit dafür in keiner Weise besteht. In dieser Angelegenheit sollten wir gemeinsam deutlich machen, dass wir dieses unsolidarische Verhalten dieser Unternehmen nicht akzeptieren und gegebenenfalls die bisherige Wirtschaftsförderung mit diesem Hintergrund überdenken.

Sehr geehrter Herr Minister, in diesen schwierigen Zeiten halten wir es für unsere Pflicht, gemeinsam den Herausforderungen zu begegnen. Sie können sich auf die Mitglieder der Landesgruppe Niedersachsen verlassen, wir stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und bitten Sie, diesen Brief keineswegs als Kritik an Ihrer Arbeit zu verstehen, sondern als Beitrag, wie wir gemeinsam die Krise bewältigen können.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

Johann Saathoff, MdB

Vorsitzender der SPD-Landesgruppen Niedersachsen/Bremen

Im Namen aller Mitglieder:

Dr. Daniela De Ridder, Yasmin Fahimi, Hubertus Heil, Lars Klingbeil, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Matthias Miersch, Susanne Mittag, Falko Mohrs, Siemtje Möller, Thomas Oppermann, Markus Paschke, Dennis Rohde, Johannes Schraps, Rainer Spiering, Svenja Stadler, Kerstin Tack, Marja-Liisa Völlers, Bernd Westphal