Flexprämie für Biogasanlagen gesichert

Der Entwurf der kleinen EEG Novelle wird kurzfristig um die Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen erweitert. Diese Frist wäre bislang am 30.11.2020 geendet. Aktuell kommt es in der Branche zu zahlreichen Corona-bedingten Verzögerungen, sodass vielen Projekten eine Überschreitung der Frist droht und damit der Verlust der Prämie. Auf Initiative der SPD haben sich die Koalitionsfraktionen kurzfristig auf eine Fristverlängerung von acht Monaten verständigt.

„Mit dieser Fristverlängerung schützen wir Betreiber vor einer unverschuldeten Insolvenz und stellen sicher, dass die nötige Flexibilisierung und Modernisierung der Biogasanlagen im Sinne der Energiewende erfolgen kann“, so der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Johann Saathoff.