„Die Absenkung des Strompreises bietet große Chancen beim Konjunkturaufbau nach der Corona-Krise.
Eine Absenkung des Strompreises wird auf breiter Front zu einer Entlastung sorgen und den konjunkturellen Wiederaufbau unterstützen. Bei Verbrauchern wird die Kaufkraft gestärkt, bei Unternehmen werden die Produktionskosten gesenkt.
Dafür schlage ich einen Dreiklang zur Senkung der Stromkosten vor.
Als erste Maßnahme sollen die Einnahmen aus dem BEHG wie geplant zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Ab 2021 soll die EEG-Umlage um 5,4 Milliarden Euro (ca. 1,4 Cent/kWh) sinken. Je höher der CO2-Preis in den Folgejahren steigt, desto höher sind die Entlastungen bei der EEG-Umlage.
Als zweites wird als Folge des nationalen CO2-Preises des BEHG und der anstehenden Reform des EU-ETS werden die Börsenstrompreise steigen. Die höheren Strompreise werden zu niedrigere EEG-Kosten führen, da die EEG-Umlage nur das Delta zwischen Börsenstrompreisen und EEG-Förderkosten umfasst.
Als dritte Maßnahme muss die lange diskutierte Absenkung der Stromsteuer um 2 Cent durchgeführt werden.
Durch dieses Paket kann der Strompreis schnell um 3-4 Cent entlastet werden.
Perspektivisch wird dann der steigende Preis zu größeren Einnahmen aus dem BEHG und einer entsprechenden größeren Entlastung des EEG führen.
In jedem Fall muss auch gesetzlich geregelt werden, dass die Entlastungsmaßnahmen auch an die Stromkunden weitergegeben werden.
Das Instrument EEG ist ein gutes Instrument und es besteht aus weit mehr Teilen als nur der Vergütung. Der rechtliche Rahmen muss natürlich weiter Bestand haben, was z. B. auch für EE-Anlagen gilt, die zum 01.01.2021 aus dem EEG fallen.
Perspektivisch kann mit Einnahmen aus einer Vermögensteuer auch das verbleibende Delta der EEG-Umlage geschlossen werden, sodass die Finanzierung des EEG nicht mehr über eine Umlage sondern wesentlich gerechter über Haushaltsmittel erfolgen kann.“