Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit geht an den Start

Das Bundesfamilienministerium hat ein weiteres Förderprogramm zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Um coronabedingte Liquiditätsengpässe für diese Einrichtungen abzufedern, hat der Bundestag im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 100 Millionen Euro bereitgestellt. Davon sind 25 Millionen Euro für gemeinnützige Träger des langfristigen, internationalen Jugend- und Schüleraustauschs vorgesehen. Das nun aufgelegte Sonderprogramm setzt sich daher aus zwei Teilen zusammen. Im Teil A des Sonderprogramms werden die Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten und im Teil B für den langfristigen internationalen Jugendaustausch getroffen.

„Gemeinnützige Organisationen und Träger sind wertvolle Stützen für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Ich freue mich, dass es dem Bund, Land und den Kommunen in kürzester Zeit gelungen ist Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um unsere gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen während der Coronavirus-Pandemie gezielt zu unterstützen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff.

Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des BMFSFJ abrufbar.