Statement von Johann Saathoff zur Einigung der Koalition über kurzfristige Anpassungen des EEG

„Die Koalition hat sich zum Abschluss der Koalition auf wichtige Änderungen beim EEG geeinigt. Mit diesem Beschluss nehmen wir gerade im Bereich Windkraft kurz vor der Bundestagswahl noch wichtige Weichenstellung vor.

Die Ausschreibungsmenge für Windkraft an Land wird für 2022 von 2,9 GW auf 4 GW angehoben. Für die Folgejahre sollen erhöhte Mengen im Jahr 2022 in einer EEG-Novelle festgelegt werden.

Weiterhin werden nicht realisierte Mengen bereits im Folgejahr nachgeholt werden, was eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo ist. Zudem werden im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Maßnahmen zur Erleichterung des Repowerings beschließen. Ein weiteres Augenmerk wollen wir auf das Thema Drehfunkfeuer legen, dort soll die Bundesregierung weitere Verbesserungen für die Windkraft prüfen.

Und bei der Gewerbesteuer werden die Gemeinden, in denen die Windkraftanlagen stehen, zukünftig einen höheren Anteil an der Gewerbesteuer der Anlage haben.

Außerdem wird die EEG-Umlage weiter abgesenkt und wird in den Jahren 2023 und 2024 noch höchstens 5 Cent betragen.

Damit erringen wird in dieser Koalition noch ein positives Ergebnis für die Erneuerbaren Energien, wonach es in dieser Koalition mit einem Koalitionspartner, der sich mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien immer schwer tat, lange nicht aussah.“