Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen und zur Gewährleistung des Tierwohls während der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 bereitgestellt. Das ist ganz wesentlich auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion erfolgt, die entsprechenden Mittel wurden im Etat des Bundesumweltministeriums eingestellt. Seit Freitag, 23. April, können Anträge auf Gewährung von Zuschüssen über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Die Zuwendung erfolgt in einem unbürokratischen Verfahren. Anträge sowie die wenigen erforderlichen Unterlagen können digital über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime eingereicht werden. Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben, eine schnelle Antragstellung ist also von Vorteil. Als Empfänger kommen Tierheime in Frage, die zwischen 1. April 2020 und 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben plausibel machen. Die Förderung pro Einrichtung beträgt 7.500 Euro.
Johann Saathoff: Tierheime können Zuschüsse beantragen
