Der Bund will dem kulturellen Sektor für den Weg aus der Pandemie eine Brücke bauen. Damit soll ein schneller Wiederbeginn des kulturellen Lebens ermöglicht werden. Aber auch nach einem Neustart werden Kulturveranstaltungen hygienischen Restriktionen und Beschränkungen in ihren Besucherkapazitäten ebenso wie der Gefahr etwaiger erneuter pandemiebedingter Restriktionen unterworfen sein.
Damit dieser Start auch gelingen kann, will der Bund die Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit einem Sonderfonds finanziell unterstützen und absichern. Der Fonds umfasst ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro und besteht aus zwei Bausteinen: Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert. Daneben stellt der Sonderfonds eine Ausfallabsicherung bereit, die größeren Kulturveranstaltungen dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird. Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen.
Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen kleinere Veranstaltungen gefördert werden, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1.8. werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass diese Veranstaltungen aufgrund der Bestimmungen mit maximal 80 Prozent ihrer Kapazität durchgeführt werden können.
Konkret soll der Sonderfonds pro Veranstaltung die Ticketeinnahmen aus den bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um 100 Prozent bezuschussen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist grundsätzlich bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt. Zudem ist eine Obergrenze für solche Veranstaltungen vorgesehen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden (bspw. Filmvorführungen in Kinos).
Für Veranstaltungen bis zu 500 bzw. 2.000 Besucherinnen und Besucher soll es ebenso eine integrierte Ausfallabsicherung geben. Für den Fall, dass Corona-bedingt eine für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden kann, ist eine Absicherung von 50 Prozent der tatsächlich angefallenen Ausfallkosten vorgesehen. Außerdem soll es eine zusätzliche Kostenerstattung für hybride Veranstaltungen geben.