„Zum Ende der 19. Legislaturperiode haben wir nochmal ein wichtiges energie- und klimapolitisches Gesetzespaket geschnürt. Sowohl das Klimaschutzgesetz als auch das Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien können nicht einzeln voneinander gedacht und betrachtet werden, da sie in ihren Maßnahmen und Auswirkungen gegenseitig voneinander abhängig sind“, sagt der Energiekoordinator der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Landesgruppen Niedersachsen und Bremen, Johann Saathoff. „Deshalb ist es auch umso wichtiger, dass diese beiden Gesetze aufeinander abgestimmt verhandelt und in dieser Woche zu einem gemeinsamen Abschluss gebracht wurden“, so Saathoff weiter.
In der Novelle des Klimaschutzgesetzes werden die Klimaziele nach 2030 verbindlich festgelegt. Zudem ist darin vorgesehen, dass Deutschland bereits bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden soll. Bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden. Zudem hat sich die SPD mit CDU/ CSU in den Verhandlungen darauf verständigt, einen Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes in die künftigen Anpassungen an das Klimaschutzgesetz einzubeziehen, um damit dessen Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur und insbesondere auf die ArbeitnehmerInnen zu überprüfen. „Diese Novelle wird die entscheidende Basis für künftige Regierungen sein. Die Debatte über die richtigen Wege und vor allem die Schaffung eines Zukunftspaktes zum verbindlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird die zentrale Aufgabe in den kommenden Monaten sein. Mit dem nun vorliegenden Paket haben wir die Brücke für einen schnelleren Ausbau in die nächste Legislatur gebaut: wir haben weitreichende Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Kommunen nun auch an Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ermöglicht. Das schafft Akzeptanz. Mit den zusätzlichen Ausbaumengen für die nächsten zwei Jahre geben wir der Solar- und der Windenergie einen kräftigen Schub,“ sagt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch.
Zum 01. Januar 2021 wurde in Deutschland ein für alle einheitlicher CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 auf Öl und Gas eingeführt. Um eine Abwanderung von Unternehmen ins Ausland aufgrund von CO2-preisbedingten Wettbewerbsnachteilen zu vermeiden, werden diese durch eine Carbon-Leakage-Verordnung entlastet. Unternehmen werden kontinuierlich am Kompensationsmechanismen beteiligt unter der Voraussetzung, ab 2023 ein Energiemanagement zu etablieren und Energieeffizienzmaßnamen durchzuführen. Zudem werden mit dem Beschluss des Bundestages kleinere und mittlere Unternehmen beim Selbstbehalt entlastet.
In den Verhandlungen wurde ein wichtiger Schritt für den Einstieg in die Produktion grünen Wasserstoffs geschaffen. Dazu sagt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal: „Mit der verabschiedeten Novelle setzen wir ein starkes Signal für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur und die nachhaltige Transformation der Industrie. Mit den Beschlüssen bereiten wir den Weg für diese Infrastruktur und beschreiben zudem eine klare Perspektive für die weitere Entwicklung.“
Der Abgeordnete Johann Saathoff fügt hinzu, „Wasserstoff bekommt endlich einen Regulierungsrahmen. Für die SPD war im Gesetzgebungsverfahren die Sicherstellung des Finanzierungsrahmens und der geeigneten Finanzierungsinstrumente ein wichtiges Anliegen. Im Ergebnis sind wir nun zu einem guten Paket gekommen, mit dem die Errichtung eines Wasserstoff-Startnetzes in Angriff genommen werden kann.“ Um den Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland den Umstieg auf diese Energieform besonders attraktiv zu machen, ist der Strom aus erneuerbaren Energien für die Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage befreit. In der beschlossenen Übergangsregulierung wurde ein schneller und rechtssicherer Einstieg auf die Umrüstung von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen ermöglicht sowie die Planung für die zukünftige Erweiterung des Wasserstoffnetzes geregelt. „Wir fordern die Bundesregierung auf, auch bei der EU auf eine entsprechende gemeinsame Regulierung und Finanzierung der Infrastruktur hinzuwirken, sich für einheitliche Strombezugskriterien für erneuerbaren Wasserstoff einzusetzen, und zusätzliche finanzielle Förderinstrumente zu schaffen, um die notwendigen Investitionen anzureizen“, sagt Westphal weiter.
Bereits im April haben sich die Abgeordneten der SPD und der CDU/ CSU für das Jahr 2022 auf Sonderausschreibungen für Windkraft an Land und Photovoltaik geeinigt. Dazu sagt der Abgeordnete Johann Saathoff: „gern hätte wir auch erhöhte Ausbaupfade bis zum Zieljahr 2030 festgelegt, das ließ sich in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen. Durch die Novelle wird die bereits geltende Gemeindebeteiligung bei Windkraft an Land auf den Bereich Freiflächen-Photovoltaik erweitert. So können die Gemeinden zukünftig finanziell auch von diesen Anlagen profitieren. Wir als Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion streben, genau wie beim Wind, immer die Beteiligung von Gemeinden an, denn nur so können alle Einwohner einer Gemeinde auch daran teilhaben. Mit Nutzen statt Abregeln wollen wir ein energiepolitisch sinnvolles Instrument auch für Spannungsebenen unterhalb der Übertragungsnetze einführen. Abregelungen von Windkraftanlagen aufgrund von Netzengpässen können zukünftig somit auch hier vermieden werden“.
Keine Erfolge konnten bei der Aufteilung des CO2-Preises zwischen MieterInnen und VermieterInnen erzielt werden. „Der Widerstand der CDU/CSU-Fraktion hat einen Kompromiss, bei dem die Mehrkosten der CO2-Bepreisung gleichermaßen auf MieterInnen und VermieterInnen aufgeteilt werden, nicht ermöglicht. Nun bleiben die Zusatzkosten an den MieterInnen hängen. Das entspricht für uns als SPD-Bundestagsfraktion nicht unserer Vorstellung eines sozialen Klimaschutzes an dem gleichermaßen alle beteiligt sind“ sagt Mattias Miersch.
Abschließend sagt Bernd Westphal, „dass wir für die MieterInnen keinen Kompromiss erzielen konnten, ist sehr bitter, gerade auch im Hinblick darauf, wie wichtig es ist, den Klimawandel und die damit verbundene Veränderungen sozial verträglich zu gestalten. Dennoch stehen alle weiteren Beschlüsse, die im Rahmen der Novelle erzielt wurden, ganz im Zeichen einer sozialdemokratisch geprägten Transformation nach dem Motto „Sicherheit durch Wandel. Daraus ergibt sich nicht nur ein erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und zur Stärkung der Konjunktur“.