Rede vor dem Bundesrat vom 8. Juli 2022 zum Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Tag für Tag werden terroristische Inhalte im Internet öffentlich verbreitet: zur Anwerbung, zur Radikalisierung, zur Vorbereitung von Anschlägen. Hierdurch werden Gefahrenlagen geschaffen, die sich in der analogen Welt realisieren können. Dieser Gefahr müssen wir effektiver begegnen, und zwar EU-weit, denn solche Bilder und Videos machen nicht an Landesgrenzen halt. Die Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte ist Gegenstand der gleichnamigen EU-Verordnung, die bereits 2021 in Kraft getreten ist. Sie enthält einheitliche Vorschriften, durch die Onlineplattformen wie Facebook und YouTube eine aktivere Rolle bei der Bekämpfung terroristischer Onlineinhalte übernehmen und solche Inhalte innerhalb kürzester Zeit aus dem Internet entfernen müssen.

Seit dem 7. Juni 2022 ist diese Verordnung nun EUweit anwendbar. Damit wir auch in Deutschland diese dringend erforderlichen Maßnahmen umsetzen können, bedarf es der Benennung von zuständigen Behörden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die notwendigen Anpassungen des deutschen Rechtes vor, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung gewährleisten zu können. Er regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der deutschen Behörden sowie die nationale Ausgestaltung der Sanktionsbestimmungen in Form von Bußgeldtatbeständen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann das Bundeskriminalamt Anordnungen zur Entfernung terroristischer Inhalte an alle Hostingdiensteanbieter in der EU erlassen. Die Anordnung muss innerhalb von einer Stunde umgesetzt werden. Erhalten Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine solche Entfernungsanordnung von einer Behörde eines anderen Mitgliedstaates, wird das Bundeskriminalamt diese Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Das Bundeskriminalamt wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Die Expertise beider Stellen gewährleistet, dass im Einzelfall differenzierte und gerade im Hinblick auf grundrechtliche Erwägungen sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können. Die Bundesnetzagentur soll die Durchführung spezifischer Maßnahmen der inländischen Diensteanbieter überwachen sowie Pflichtverstöße sanktionieren. Der Gesetzentwurf sieht abgestufte Bußgeldhöhen für die verschiedenen Pflichtverstöße vor, wobei es hier lediglich um Obergrenzen geht. Die einzelnen Bußgeldtatbestände setzen die europäischen Vorgaben um. Hier haben wir entsprechend der Prüfbitten des Bundesrates an einigen Stellen nachgebessert.

Wir sind davon überzeugt, dass das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die richtigen Behörden für diese neuen Aufgaben sind. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der effektiven Bekämpfung von Onlineinhalten, die zur Radikalisierung und letztlich auch zur Begehung terroristischer Anschläge führen können. Es ist gut, meine Damen und Herren, wenn wir dieses wichtige Gesetz haben. Das Bundesinnenministerium ist ja auch das Ministerium für Heimat. Also sage ich es abschließend in meiner ostfriesischen Heimatsprache: Hebben is beter as bruuken. – Herzlichen Dank!

 

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