Die Meinungen über das Bürgergeld gehen aktuell bekanntlich weit auseinander. Welche staatlichen Leistungen muss es für Menschen im Sozialsystem geben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können und wo sind die Grenzen einer Solidargemeinschaft? Die geplante Reform – insbesondere deren Umsetzung in der Praxis – betrifft die leistungsberechtigten Menschen. Aber auch für die Beschäftigten in den Jobcentern kommt einiges an Änderungen zu. Somit lag es nahe, dass diese Änderungen direkt zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Aurich mit ihrem Bundestagsabgeordneten besprochen werden.
Vor diesem Hintergrund besuchte Johann Saathoff (SPD), initiiert von Steffi Köllmann, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung, das Jobcenter des Landkreis Aurich, um sich mit Vertreter*innen der Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung auszutauschen sowie Fragen zum geplanten Bürgergeldgesetz zu beantworten.
Saathoff betonte, dass er sich über die Einführung des Bürgergeldes freue und hoffe, dass der Vermittlungsausschuss die Blockade der Unionsgeführten Landesregierungen im Bundesrat mit einem guten Kompromiss schnell lösen kann, damit Klarheit besteht. Diese ist dringend notwendig bei den Menschen, die künftig Bürgergeld beziehen werden, aber aber eben auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, die die neuen Regelungen bei ihrer täglichen Arbeit umsetzen müssen. Durch die Einführung des Bürgergeldes wird die Zeit der Agenda 2010-Politik und das damit resultierende Hartz IV endgültig abgeschlossen. Das sei für die SPD ein Meilenstein, dessen Umsetzung nach der lähmenden Zeit der großen Koalitionen dringend nötig wurde. Mit der Einführung des Bürgergeldes will die Fortschrittskoalition dafür sorgen, dass Menschen die Hilfe benötigen, diese auch bekommen und mit Würde behandelt werden. Außerdem wolle die Koalition nicht nur Not absichern, sondern auch dafür Sorgen, dass Menschen dauerhaft aus der Not wieder herauskommen. Sprachlos sei er über die Argumentation und manche Rechenbeispiele aus dem konservativen und rechtem Lager der Politik. Das habe mit seriöser Politik nichts zu tun und sei Populismus auf dem Rücken der ärmsten Leute in unserem Land.
Es ergab sich ein konstruktiver Dialog. Im Zentrum standen hier natürlich die Kernelemente der geplanten Reform. So wurde u.a. über die Erhöhung der Regelbedarfe, die Karenzzeit für Vermögensprüfungen, die Schaffung einer Vertrauenszeit auf der einen Seite, genauso aber auch über Mitwirkungspflichten sowie die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern diskutiert.
„Uns war es wichtig von Erfahrungen aus der täglichen Arbeit zu berichten und über mögliche zukünftige Szenarien oder Fallkonstellationen zu informieren“, so Malte Hinrichs, Abteilungsleiter Arbeitsvermittlung.
Deutlich wurde, dass viele Details noch geklärt werden müssen und der Ausgang des parlamentarischen Verfahrens abzuwarten ist, bevor erste Regelungen zum 01. Januar 2023 in Kraft treten sollen und das Gesetz in 2023 schrittweise umgesetzt werden kann.
„Es müssen am Ende gesetzliche Rahmenbedingungen entstehen, die den Jobcenter-Mitarbeitenden Handlungssicherheit bieten, denn die Beschäftigten leisten gute Arbeit und die Herausforderungen werden hierbei zukünftig nicht weniger“ betont Ewald Focken, Amtsleiter Jobcenter die Komplexität der Aufgaben bei Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie in der Beratungs- und Integrationsarbeit.