Moin, Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Modernisierung des Staates und vor allen Dingen die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe, und sie geht uns alle an. Das sage ich bewusst vor diesem Hohen Haus als Vertreter der Bundesregierung. Wir brauchen die Digitalisierung nicht nur, um bessere, schnellere, passgenauere und für alle gleichermaßen erreichbare Services zu ermöglichen. Wir brauchen vor allem einen modernen Staat auf Augenhöhe, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer in einen funktionstüchtigen Staat zu sichern. Das ist elementar für einen offenen, demokratischen Rechtsstaat.
Wir brauchen mehr Digitalisierung auch, um den öffentlichen Dienst zu wappnen gegen den Fachkräftemangel und um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Wir brauchen die Digitalisierung, um durch den begleitenden Bürokratieabbau international wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit dem am 24. Mai vom Kabinett beschlossenen Paket für die digitale Verwaltung leisten wir als Bundesregierung einen wichtigen Beitrag auf diesem Weg zu einer digitalen Verwaltung und gehen damit einen wichtigen Schritt, um all diese eben genannten Ziele tatsächlich erreichen zu können.
Durch die Änderung des Onlinezugangsgesetzes und des E-Government-Gesetzes in Verbindung mit den verabschiedeten Eckpunkten schaffen wir notwendige Grundlagen, damit alle Verantwortlichen in Deutschland auf allen Ebenen ihre Verwaltungen weiter modernisieren können. Hier seien einige wichtige Eckpunkte genannt:
Ein zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs ist die Endezu-Ende-Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsdienstleistungen. Verwaltungsverfahren sollen künftig von der Beantragung über die Bearbeitung bis zur Bescheidzustellung vollständig digital abgewickelt werden können. Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen wie das digitale Bürgerkonto BundID. Die BundID ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich über die Onlineausweisfunktion ihres Personalausweises zu identifizieren und zu authentifizieren. Außerdem können sie damit über das zentrale Postfach digital mit den Verwaltungen kommunizieren.
Des Weiteren wird die Zettelwirtschaft abgeschafft durch die gesetzliche Verankerung des Once-OnlyPrinzips. Dadurch können Nachweise für einen Antrag auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
Außerdem sieht die Gesetzesänderung die Abschaffung der Schriftform durch digitale Anträge vor. Es können zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. Es ist keine händische Unterschrift mehr nötig. Da die digitale Antragstellung für Unternehmen immer mehr zum Standard wird, werden Verwaltungsleistungen für sie spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten – digital only eben.
Das OZG-Änderungsgesetz wird die Leitplanken für die weitere gemeinsame OZG-Umsetzung setzen. Daran ist das Bundesinnenministerium, das auch das Bundesministerium für Heimat ist, natürlich eng dran. Wie ich sagte, sind wir das Bundesministerium für Heimat. Deswegen lassen Sie mich in meiner Heimatsprache sagen: Kind mutt en Naamen hebben. OZG ist letzten Endes ein schlechter Name, denn er bezieht sich auf die Onlinezugänglichkeit. Eigentlich geht es aber um viel mehr als nur um die Onlinezugänglichkeit. Wenn die Gemeinde Krummhörn im äußersten Nordwesten der Bundesrepublik eine E-Mail-Adresse hat, wäre sie online zugänglich. Aber wir wollen eigentlich viel mehr. Wir wollen nämlich den gesamten Ablauf digitalisieren. Eine Mailadresse reicht nicht. Der Name ist zugegebenermaßen noch ein bisschen defizitär. Sollten Sie Vorschläge haben, bin ich gerne bereit, diese aufzunehmen.
Es war uns von Anfang an ein wichtiges Ansinnen, Länder und Verbände intensiv bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubinden. Ich erinnere hier insbesondere an unsere gemeinsamen Fachgespräche auf Arbeitsebene und natürlich auch im IT-Planungsrat. So konnten wir sicherstellen, dass ein breites Spektrum an Perspektiven und Anliegen in dem Gesetzentwurf berücksichtigt wurde. Der Gesetzentwurf enthält alle wichtigen Vorgaben für die Verwaltungsdigitalisierung, die der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenzen regeln kann. Der Bund hat alle ihm zustehenden verfassungsrechtlichen Optionen ausgeschöpft, ohne – und das möchte ich hier ausdrücklich betonen – seine Grenzen zu überschreiten und in die Hoheit der Länder einzugreifen. Das komplexe Onlinezugangsgesetz mit vielfältigen, teilweise auch gegensätzlichen Interessen erfordert von allen Beteiligten aber auch Kompromissbereitschaft bei der Entscheidung, welche rechtlichen Vorschriften notwendig sind, um eine erfolgreiche Umsetzung realisieren zu können.
Die OZG-Umsetzung kann nur durch eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. So war es schon vor fünf Jahren, als Sie dem OZG bereits zugestimmt haben und auch zugestimmt haben, dass der Bund ohne Zustimmung des Bundesrats Festlegungen gemeinsam mit den Ländern treffen kann. Diese Festlegungen haben wir damals gemeinsam getroffen. An diesen damaligen Vorgaben hat der aktuelle Gesetzentwurf nichts geändert.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Paket für die digitale Verwaltung schaffen wir die Grundlage für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Wir gehen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu nutzerfreundlichen und vollständig digitalen Verwaltungsverfahren, wie die Bürgerinnen und Bürger sie von uns erwarten. Wir können gemeinsam viel bewegen. Daher bitte ich Sie um breite Unterstützung für den Gesetzentwurf. Oder in meiner Sprache: Tosamen stemmen wi dat. – Herzlichen Dank!