Diese Woche fand im Deutschen Bundestag u. a. die erste Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts statt.
Neben Regelungen zur Bildung von Doppelnamen oder der Namensgebung bei Scheidungs- oder Adoptionskindern wird auch die alte friesische Tradition der Patronyme und Matronyme wieder zugelassen, die durch Napoleon verboten worden war. Patronyme Namen bilden sich aus dem Vornamen des Vaters und einer Genitivendung. Bekannte ostfriesische Beispiele lauten Cirksena, Ukena oder Poppinga. Die Ampel-Koalition will diese traditionelle Form der Namensgebung nun wieder ermöglichen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden. Damit die Standesämter genügend Vorlauf haben, soll das neue Recht ab 1. Mai 2025 gelten.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff begrüßt die Novelle. „Das neue Namensrecht wird ein Angebot an die Ostfriesen sein. Es wird sicher den ein oder anderen geben, der diese Tradition gern aufleben lassen möchte. Dieses Gesetz ist auf jeden Fall ein Beitrag zum Erhalt unserer ostfriesischen Identität,“ kommentiert Johann Saathoff den Auftakt des parlamentarischen Verfahrens.