Zusätzlich zu den Patronymen wird auch eine Namensgebung nach dem Vornamen der Mutter ermöglicht. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff, der auch in der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestages das Wort ergriff, sagt dazu: „Bereits seit längerer Zeit setze ich mich fraktionsübergreifend mit anderen Kolleginnen und Kollegen im Parlamentskreis Plattdeutsch, aber auch mit zahlreichen Organisationen außerhalb des Bundestages, wie zum Beispiel der Ostfriesischen Landschaft, für die ostfriesischen Belange und den Erhalt unserer Traditionen ein. Ich freue mich sehr darüber, dass nach 150 Jahren die ostfriesische Namensgebung wieder zum Leben erweckt wird – das ist ein sehr wichtiger Schritt für den Erhalt unserer Identität.“
Das Gesetz sieht außerdem Neuregelungen bei z. B. der Bildung von Doppelnamen oder der Namensgebung bei Scheidungs- oder Adoptionskindern vor. Es soll zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, damit die Standesämter noch genügend Zeit haben, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Die Neuregelung gilt nicht nur für neugeborene Kinder, auch alle anderen – Kinder und Erwachsene – werden sich entsprechend umbenennen dürfen.