Rede vor dem Bundesrat vom 14. Juni 2024 zum OZG Änderungsgesetz

Moin, Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute stehe ich mit einer besonders positiven Nachricht für die digitale Zukunft unseres Landes vor Ihnen. Ich freue mich, dass wir uns vorgestern im Vermittlungsausschuss einigen konnten und den Weg für das OZG-Änderungsgesetz frei gemacht haben. Wir schaffen nun endlich das so dringend notwendige Upgrade einer in die Jahre gekommenen gesetzlichen Grundlage – ein wichtiges Signal für ein digitales Deutschland.

Doch wir starten nicht bei null. Lassen Sie uns nicht vergessen, was wir schon alles erreicht haben! Schon heute sind fast alle Bundesleistungen aus dem OZG online. Unser Bundesportal hat monatlich über 1,2 Millionen Zugriffe. Dazu sind schon 135 föderale OZG-Leistungen live. Alle 15 sogenannten Fokusleistungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, sind online und befinden sich im Rollout. Meine Damen und Herren, dieser Fortschritt kann sich sehen lassen, und das fällt für meinen Geschmack zu oft unter den Tisch. Das alles sind Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben, Bund und Länder zusammen.

Und jetzt das neue OZG Änderungsgesetz! Es bringt viele gute Nachrichten. Ich nenne nur einige: Wir vereinfachen. Wir schaffen die Schriftform ab: keine händischen Unterschriften mehr, alles digital. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung steht im Fokus. Von der Beantragung bis zum Bescheid – künftig wird im Bund alles digital sein. Durch das Once-Only-Prinzip müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Nachweise zukünftig nur ein einziges Mal vorlegen. Sind die Daten bei den zuständigen Behörden und den Registern vorhanden, können sie dort einfach digital abgerufen werden. Wir schaffen mehr Standardisierung. Wir schaffen ein zentrales Bürgerkonto für ganz Deutschland. Das spart auch den Ländern Kosten und Ressourcen. Dafür entwickeln wir die BundID weiter zu einer DeutschlandID. Gute Nachrichten auch für Unternehmen: Spätestens in fünf Jahren müssen alle Unternehmensleistungen „digital only“ angeboten werden. Die Zettelwirtschaft hat endlich ein Ende. Und zu guter Letzt: Wir schärfen beim Datenschutz und schaffen mit dem Datenschutzcockpit ein Tool, das Transaktionen der Behörden einsehbar macht. Das schafft Transparenz. Sie sehen: Für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen sind heute sehr viele gute Nachrichten dabei.

Sehr geehrte Damen und Herren, für diese guten Nachrichten haben wir, Bund und Länder, im Vermittlungsausschuss sehr gut zusammengearbeitet. Das war ein beidseitiges Aufeinander-Zugehen. An dieser Stelle möchte ich meinen besonderen Dank an Minister Dirk Schrödter aus Schleswig-Holstein richten, der diese konstruktive Zusammenarbeit möglich gemacht hat.

Ein Ergebnis unserer guten Zusammenarbeit ist, dass wir die Beteiligungsrechte der Länder noch mehr stärken. Künftig erlassen wir die Rechtsverordnungen zur Vorgabe von Standards im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat. Zudem gestalten wir die Frist für die Umstellung der Ländernutzungskonten auf die BundID flexibler und beziehen die Länder über den IT-Planungsrat in die Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID ein. Die Entscheidungen im IT-Planungsrat erfolgen dabei jeweils nach Maßgabe der Mehrheitserfordernisse nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des IT-Staatsvertrags. Und last, but not least: Wir schaffen mehr Flexibilität und mehr finanzielle Planungssicherheit für die Länder durch neue Regelungen zu Übergangsfristen und zum Monitoring des Erfüllungsaufwands.

Meine Damen und Herren, Ergebnis unserer Einigung ist aber nicht nur der Gesetzeswortlaut. Wir haben uns auch darüber hinaus verständigt. In seiner begleitenden Protokollerklärung liefert der Bund wichtige fachliche Klarstellungen und bekräftigt seine sich aus dem Gesetz ergebende Finanzverantwortung für die zentralen Basiskomponenten. Diese Protokollerklärung betrachtet der Bund als Geschäftsgrundlage. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit die Weichen für den digitalen Fortschritt in Deutschland stellen und eine maßgebliche Verwaltungsmodernisierung in die Wege leiten.

Das OZG hat in den Verhandlungen etwas länger gebraucht, das kann man so sagen. Und es waren auch anstrengende Verhandlungen nötig. In der letzten Rede hier zum Onlinezugangsgesetz hatte ich Hannes Flesner zitiert, den ostfriesischen Barden, und hatte Ihnen von Lübbo Patent berichtet. Nun möchte ich noch einmal Hannes Flesner zitieren, denn die Faustformel unserer Verhandlungen war: „Verstand kummt mit Jahren, da kummst net mit op d‘ Welt. Ik raa Di, bedaah Di un wees nich so vergrellt“. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, das OZG weiterzuentwickeln. Doch das Ergebnis ist ein gutes geworden. Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land werden es hoffentlich bald positiv im Alltag spüren, und darauf kommt es am Ende an. – Herzlichen Dank!

 

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